Wer kann nicht behandelt werden?


Für die ambulante Psychotherapie gibt es Kontraindikationen, die eine Behandlung in unserer Praxis ausschließen. 

 

 

 

Aktuelle Substanzabhängigkeit oder schwerer Substanzmissbrauch

Nicht behandelt werden Patienten mit einer aktuellen Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder schwerem Substanzmissbrauch.

 

 

 

Akute Selbstgefährdung 

Nicht behandelt werden Patienten, die akut suizidal sind, d.h. bei denen eine akute Selbstgefährdung mit drängenden Selbsttötungsabsichten/-wünschen oder konkreten Selbsttötungsplänen besteht. Ist dies der Fall, finden und geschützt sind. sollten sich stattdessen direkt oder in Absprache mit dem Hausarzt oder Psychiater an eine psychiatrische Klinik wenden, in der sie die erforderliche engmaschige Betreuung.

 

 

 

Akute Psychosen 

Bei akuten Psychosen (z.B. manische oder bipolare affektive Störungen, Schizophrenien) ist eine ambulante Psychotherapie nicht indiziert. Bei psychotischen Erkrankungen, die nicht mehr akut sind, ist eine psychotherapeutische Behandlung nur dann möglich, wenn gleichzeitig eine kontinuierliche Betreuung und ggf. medikamentöse Behandlung bei einem Psychiater stattfindet. Beim Erstgespräch sollten eine Überweisung und ein Befundbericht des Psychiaters bereits vorliegen.

Im Notfall klicken Sie bitte hier.